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01.5257 · Fragestunde. Frage · 2001-12-10

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

In der gemeinsamen Erklärung vom 30. November 2001 über die Strassenverkehrssicherheit, insbesondere in Tunnels im Alpengebiet, wird für das weitere Vorgehen bezüglich Tunnelsicherheit auf die internationalen Gremien verwiesen.

Wird es aufgrund dieser Vereinbarung für die Schweiz weiterhin möglich sein, landesspezifische Massnahmen wie z. B. die Einführung der alternierenden Führung des Schwerverkehrs auf Tunnel- und Bergstrecken oder die Einführung des Obligatoriums von Selbstlöschanlagen auf Lastwagen zu ergreifen?