02.301 · Standesinitiative · 2002-02-15
Erledigt
Wortlaut
Der Kanton Luzern unterbreitet der Bundesversammlung gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung folgende Standesinitiative:
Im Rahmen der zweiten Etappe von "Bahn 2000" sind die Voraussetzungen zu schaffen, dass der Bahnhof Luzern als vollwertiger Hauptknoten im internationalen und nationalen Schnellzugsverkehr sowie als Zentrum der S-Bahn Zentralschweiz funktionieren kann. Die Infrastrukturergänzungen sind so zu gestalten, dass Durchmesserlinien betrieben werden können.