02.317 · Standesinitiative · 2002-12-06
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern folgende Standesinitiative ein:
1. Artikel 5 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) ist mit der nachstehenden Änderung verbindlicher und objektiver zu gestalten:
Art. 5 Abs. 2 LwG
Sinken die Einkommen um mehr als einen Viertel unter das vergleichbare Niveau, so ergreift der Bundesrat befristete Massnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation.
2. Der Rahmenkredit für die Jahre 2004-2007 (gemäss Art. 6 LwG) ist so festzulegen, dass die Massnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation im Sinne von Artikel 5 Absatz 2 LwG auch wirklich ergriffen werden können.