02.3232 · Postulat · 2002-06-05
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
In sensibilisierten Fachkreisen ist es längst klar, dass die raumplanerische, architektonische und visuelle Ausgestaltung des öffentlichen Raumes für die objektive und subjektive Sicherheit der Menschen von grösster Bedeutung ist.
Die besondere Berücksichtigung der Situation verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und ihrer unterschiedlichen Wege bzw. Nutzungsarten und -zeiten (beispielsweise der Kinder, Frauen, Betagten, aber auch der Fussgängerinnen und Fussgänger, Benutzer des öffentlichen Verkehrs usw.) ist dabei von grösster Bedeutung.
Der Bund könnte in den verschiedensten Bereichen des öffentlichen Raumes (sei es aufgrund seiner unmittelbaren Gestaltungskompetenz, sei es aufgrund der Mitfinanzierung von Projekten) mit entsprechenden Vorgaben und Hinweisen einen wesentlichen Beitrag zur qualitativen Verbesserung des öffentlichen Raumes leisten.
Der Bundesrat wird aufgefordert zu prüfen, wie er in seinem Gestaltungskompetenzbereich einerseits, aber auch in dem von ihm indirekt beeinflussten Bereich (beispielsweise aufgrund von Projektmitfinanzierungen) andererseits, den Anliegen der Sicherheit im öffentlichen Raum mittels raumplanerischer, architektonischer und visueller Ausgestaltungen vermehrt Rechnung tragen kann.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.