02.3338 · Postulat · 2002-06-20
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Bei der Berechnung der Fiskalquote (Abgaben an den Staat in Prozent des Bruttoinlandproduktes) werden in der Schweiz in Abweichung von den OECD-Kriterien die privaten Beiträge an die Krankenversicherung und die freiwilligen Beiträge an die KV-Zusatzversicherung ebenfalls zur Fiskalquote gezählt.
Dies führt zu einer Verzerrung im internationalen Vergleich und zum politischen Missbrauch der Fiskalquote als Kennziffer.
Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, das Konzept der Fiskalquote an die OECD-Kriterien anzupassen und diese Vergleichszahl ohne die Krankenversicherungsbeiträge zu publizieren oder allenfalls beide Konzepte mit und ohne KV-Prämien nebeneinander zu veröffentlichen.
Begründung
Die Fiskalquote und deren Entwicklung werden oft als Beweis für den angeblich überbordenden Staat oder die angeblichen Begehrlichkeiten der Bürgerinnen und Bürger missbraucht.
Wie aus einer Darstellung der Eidgenössischen Steuerverwaltung in "Die Volkswirtschaft", Nr. 2-2002, hervorgeht, werden in der Schweiz die Krankenversicherungsprämien zur Fiskalquote hinzugerechnet, und zwar sowohl die 10,5 Milliarden Franken KV-Prämien im obligatorischen Bereich als auch die 4,6 Milliarden Franken an freiwilligen Beiträgen bei der Krankenzusatzversicherung (Zahlen für 1999). Dies widerspricht den OECD-Kriterien, nach denen die Prämien an die nichtstaatlichen Versicherungen nicht zur Fiskalquote gezählt werden. Die Prämien für die berufliche Vorsorge, die ja auch eine private Zwangsversicherung darstellt, werden jedoch nicht eingerechnet.
Diese Inkonsequenz führt dazu, dass die Fiskalquote wegen der KV-Prämien in der Schweiz um rund 4 Prozentpunkte höher liegt und dadurch überproportional zunimmt, was wiederum politisch-weltanschauliche Reaktionen bei Politikern auslöst, welche die Staatsquotendebatte zu ihrem Steckenpferd gemacht haben.
Mit meinem Postulat bitte ich den Bundesrat um eine Anpassung der Fiskalquote an die OECD-Grundsätze oder zumindest um die Veröffentlichung von zwei Zahlenreihen der Fiskalquote mit und ohne KV-Prämien.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.