02.444 · Parlamentarische Initiative · 2002-08-30
Erledigt
Zusammenfassung
Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen des National- und Ständerates vom 21. resp. 30. August 2002
Ausgangslage
In der Sommersession 2002 hat die Bundesversammlung die Geschäftsführung des
Bundesrates, des Bundesgerichts und des Eidg. Versicherungsgerichts genehmigt
mit Ausnahme der Geschäftsführung des Bundesrates betreffend die Post und die
Schweizerischen Bundesbahnen (SBB AG)1. Der Vorbehalt betreffend die Berichterstattung
des Bundesrates zur Post und zu den SBB wurde angebracht, weil in diesen
Bereichen wichtige Fragen der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) und der
Finanzkommissionen (FK) nicht ausreichend beantwortet werden konnten.
Die zusätzlich eingeholten Informationen erlauben, die Geschäftsführung des Bundesrates nun auch in den Bereichen Post und SBB AG zu genehmigen. Angesichts der ständigen Praxis der Bundesversammlung, die Genehmigung der Geschäftsführung des Bundesrates in Form eines einfachen Bundesbeschlusses zu erteilen, hält es die Kommission im vorliegenden Fall für richtig, dem Rat den nachfolgenden Beschlussentwurf zu unterbreiten.
Der Bundesrat stimmte dem Antrag zu.
Verhandlungen
Beide Räte stimmten dem Erlassentwurf zu.