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02.5118 · Fragestunde. Frage · 2002-06-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und Gesundheitsdirektoren planen, mit Unterstützung des Bundesrates, die Zulassung neuer Arztpraxen in der Schweiz einzuschränken. Gleichzeitig ist jedoch festzustellen, dass der kritische Punkt der Beanspruchung, z. B. bei den psychiatrischen Konsultationen im Wallis und in Genf, längst überschritten wurde. Heute wenden sich viele mangels anderer Ansprechpersonen an Ärztinnen und Ärzte, die sich dann mit gesellschaftlichen Problemen befassen müssen. Hält es der Bundesrat für angebracht, bei dieser Sachlage die Eröffnung neuer Arztpraxen zu begrenzen, was dazu führen könnte, dass für die medizinische Behandlung vermehrt öffentliche Einrichtungen an die Stelle von privaten treten müssten?

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