03.305 · Standesinitiative · 2003-03-14
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Solothurn folgende Standesinitiative ein:
Der Bund wird ersucht, die nötigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit den Kantonen zwei Drittel der Erträge aus der Bewirtschaftung der Goldreserven, welche von der Nationalbank für geld- und währungspolitische Zwecke nicht mehr benötigt werden, ohne Zweckbindung zustehen.