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03.307 · Standesinitiative · 2003-04-09

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Luzern folgende Standesinitiative ein:

Die eidgenössischen Räte werden ersucht, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Unterstützung der Familien und Alleinerziehenden sowie der Kinder durch eine gesamtschweizerisch einheitliche und gerechte Regelung der Familienzulagen und der ergänzenden Leistungen für bedürftige Familien und Kinder im Sinne des Modells der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen (EKFF) zu schaffen.