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03.3587 · Motion · 2003-12-01

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage betreffend Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) vorzulegen mit dem Ziel, den Strafrahmen für das Führen eines Motorfahrzeuges ohne erfolgreich absolvierte Fahrprüfung bzw. ohne den erforderlichen Führerausweis zu erhöhen und strenger auszugestalten.

Begründung

Wer ohne erfolgreich absolvierte Fahrprüfung und ohne den erforderlichen Führerausweis ein Motorfahrzeug führt, begeht nach geltendem Recht bloss eine Übertretung und wird mit Busse oder Haft bestraft. Wer hingegen trotz eines behördlich angeordneten Führerausweisentzuges ein Motorfahrzeug führt, begeht ein Vergehen und wird mit Busse oder Gefängnis bestraft. Aufgrund dieser Rechtssituation werden Personen, welche keine Führerprüfung bestanden haben, privilegiert. Dies kann nicht sein und muss durch eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes korrigiert werden. Es geht um die Beseitigung einer krassen Rechtsungleichheit. Zudem muss die abschreckende Wirkung durch eine härtere Strafe erhöht werden. Dies im Interesse der übrigen Verkehrsteilnehmer, welche vor Motorfahrzeuglenkern ohne Fahrausbildung und Führerprüfung vermehrt geschützt werden müssen. Aktuelle Unfallereignisse mit tragischem Ausgang dokumentieren die Notwendigkeit und Dringlichkeit des gestellten Begehrens.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Erweiterung des Strafrahmens für das Führen eines Motorfahrzeuges ohne den erforderlichen Führerausweis erscheint auf den ersten Blick gerechtfertigt. Der Bundesrat wird diese Frage aber unter dem Aspekt der neuen Strassenverkehrs-Sicherheitspolitik vertieft prüfen. Sollte die Prüfung zu anderen Ergebnissen kommen, behält sich der Bundesrat vor, gegebenenfalls in der Kommission des Zweitrates einen Antrag auf Abänderung der Motion zu stellen.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.