03.455 · Parlamentarische Initiative · 2003-10-03
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:
Die Bürgerrechtsgesetzgebung ist so zu revidieren, dass die Gemeinden und Kantone bei der Einbürgerung bezüglich zuständigem Organ und Verfahren autonom sind und über die Einbürgerung abschliessend entscheiden können.
Begründung
Mit diesem Begehren wird verlangt, dass die Gemeinden und Kantone bei der Zusicherung ihres eigenen Bürgerrechtes autonom sind. Die Gemeinden und Kantone sollen bei Einbürgerungen eigenständig das zuständige Organ und das entsprechende Verfahren festlegen können. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass eine inhaltliche Überprüfung des Einbürgerungsentscheides durch Gerichte ausgeschlossen wird.