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03.5019 · Fragestunde. Frage · 2003-03-10

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Das Kantonsgericht Wallis hat im Zusammenhang mit der Südumfahrung Visp der A9 entschieden, den Beschwerden die aufschiebende Wirkung nicht zu gewähren.

Können die Planungsarbeiten im Zusammenhang mit der Südumfahrung Visp der A9 fortgesetzt und die Bauarbeiten baldmöglichst ausgeschrieben werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Das UVEK wird nächstens das Ausführungsprojekt für die Südumfahrung Visp so weit genehmigen, als die dagegen erhobenen Einsprachen rechtskräftig erledigt sind. Zum bereits heute genehmigungsfähigen Teil der Umfahrung gehört namentlich auch die besonders aufwändige Tunnelstrecke.

Daraufhin kann der Kanton mit der Erarbeitung der Detailprojekte beginnen.

Die Detailprojekte bilden dann die Basis für die öffentliche Ausschreibung der Bauarbeiten.

Die Südumfahrung Visp wird prioritär behandelt, da Visp stark unter dem Verkehr - zumal unter dem zunehmenden Schwerverkehr - leidet.

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