03.5034 · Fragestunde. Frage · 2003-03-10
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Am 1. Januar 2004 soll TarMed in der ganzen Schweiz zur Anwendung kommen. Die Konsumentenorganisationen sind besorgt darüber, dass weder Zeitplan noch Kostenneutralität eingehalten werden können.
1. Hat der Bundesrat - gemäss Empfehlung der GPK - Grundsätze für die Tarifgestaltung und -anpassung gemäss Artikel 43 Absatz 7 KVG konkretisiert, und falls ja: wie lauten diese?
2. Welches sind die inhaltlichen Vorgaben, mit welchen der Bundesrat die Einhaltung der Kostenneutralität bei der Umsetzung von TarMed sicherstellt?
3. Wie gedenkt der Bundesrat den Zeitplan einzuhalten angesichts der Tatsache, dass bei gescheiterten Verhandlungen die Kantone die Tarife festsetzen und diese beim Bundesrat angefochten werden können?
4. Mit welchen Massnahmen hat der Bundesrat die Erwartungssicherheit der Tarifpartner verbessert?