03.5049 · Fragestunde. Frage · 2003-03-10
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
An der Medienkonferenz vom 27. Februar zur Volksabstimmung vom 18. Mai hat Bundesrätin Metzler angegeben, das Recht auf freien Zugang der Behinderten-Initiative sei unverhältnismässig. Warum verschweigt der Bundesrat, dass der Verhältnismässigkeitsgrundsatz von Artikel 5 Absatz 2 der Bundesverfassung selbstverständlich bei Anwendung des Grundrechtes auf freien Zugang voll zum Tragen kommt und bei der Prüfung jeder einzelnen Anpassungspflicht beachtet werden muss?
Was hat die Justizministerin bewogen, in ihrer Information der Öffentlichkeit über die Anwendung der verfassungsmässigen Rechte nur die halbe und nicht die ganze Wahrheit kundzutun?