03.5083 · Fragestunde. Frage · 2003-03-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Anlässlich einer vom Buwal organisierten Tagung für sämtliche Betreiber von Kehrichtverbrennungsanlagen in der Schweiz äusserte ein Beamter im Range eines Abteilungschefs zu einem eingereichten Vorstoss einer Ständerätin, dass dieser Vorstoss keinen Erfolg haben werde. Die Äusserung erfolgte zudem in einer Art, die bei verschiedenen Anwesenden den Eindruck erweckte, der Einfluss der Politiker sei sehr schwach.
Erachtet der Bundesrat Bewertungen negativer Art über die politische Arbeit von Mitgliedern der Bundesversammlung an öffentlichen Veranstaltungen/Tagungen durch Beamte als zulässig?
Teilt der Bundesrat die Meinung, dass sich Beamte über die Chancen eines politischen Vorstosses in der Öffentlichkeit nicht zu äussern haben, so lange der Vorstoss weder im Bundesrat noch im Ratsplenum behandelt worden ist?