03.5096 · Fragestunde. Frage · 2003-03-17
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Inwiefern ist nach Auffassung des Bundesrates der Internationale Strafgerichtshof zuständig zur Beurteilung von Aggressionshandlungen im Sinne der Uno-Charta (Kap. VII, Art. 39ff.), die gegen ein Mitglied der internationalen Staatengemeinschaft begangen werden?