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03.5096 · Fragestunde. Frage · 2003-03-17

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Inwiefern ist nach Auffassung des Bundesrates der Internationale Strafgerichtshof zuständig zur Beurteilung von Aggressionshandlungen im Sinne der Uno-Charta (Kap. VII, Art. 39ff.), die gegen ein Mitglied der internationalen Staatengemeinschaft begangen werden?

Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes im Falle von Aggressionshandlungen gemäss Uno-Charta | Lexipedia | Lexipedia