03.5213 · Fragestunde. Frage · 2003-09-22
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Es kommt häufig vor, dass ausländische Inhaberinnen und Inhaber des Ausweises C nach einem langjährigen Aufenthalt in der Schweiz in ihr Heimatland zurückkehren. Einige unter ihnen kommen nach einigen Jahren erfolgloser Anpassungsversuche in die Schweiz zurück und müssen feststellen, dass sie sämtliche erworbenen Rechte verloren haben.
Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass mit dem Ausweis C ein verlängertes Rückkehrrecht verbunden werden sollte, vor allem für Jugendliche, die ihre gesamte Schulzeit in der Schweiz absolviert haben?