03.5241 · Fragestunde. Frage · 2003-09-29
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Das BAG belegt in seiner Risikobeurteilung von Tiermehl im Getreide (Juli 2003), dass die Intermill AG zu Unrecht an den Pranger gestellt wurde.
Die haftungsrelevante Frage lautet heute: Wer ist gemäss Umweltschutzgesetz der Inverkehrbringer der pathogenen tierischen Abfällen zur Verwertung?