04.3437 · Motion · 2004-08-31
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten eine gesetzliche Grundlage vorzulegen, welche im Rahmen der kantonalen Gesetzgebung über die Öffnungszeiten von Detailhandels- und Dienstleistungsbetrieben die Beschäftigung von Arbeitnehmenden am Sonntag ermöglicht und den Schutz dieser Arbeitnehmenden regelt.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Mit der parlamentarischen Initiative Hegetschweiler 02.422 wird durch die Einführung einer Sonderregelung für einzelne Marktteilnehmer, d. h. für Betriebe in Zentren des öffentlichen Verkehrs, eine besondere Regelung geschaffen. Damit ergeben sich Grenzen zu Verkaufslokalen ausserhalb dieser Zentren des öffentlichen Verkehrs und teilweise auch Härtefälle.
Dem Wortlaut vorliegender Motion entsprechend soll der erwähnten Problematik Abhilfe geschaffen werden, ohne die kantonale Hoheit in Bezug auf Ladenschlussgesetze zu tangieren. Zudem ist festzuhalten, dass mit der vorgeschlagenen Regelung auch restriktive Ladenschlussbestimmungen nicht unterlaufen würden, da die kantonalen Vorschriften weiterhin vorbehalten blieben (vgl. Art. 71 Bst. c des Arbeitsgesetzes; SR. 822.11).
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.