Lexipedia

04.5020 · Fragestunde. Frage · 2004-03-03

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Nach dem Scheitern der 2. KVG-Revision plant der Bundesrat die Reform der Krankenversicherung in Teilschritten. Dabei möchte er den heutigen Vertragszwang, der die Kassen zur Zusammenarbeit mit den Ärztinnen und Ärzten verpflichtet, aufheben.

Welche Kriterien werden oder sollen für einen Vertragsabschluss der Krankenkassen mit den Ärzten ausschlaggebend sein?

Sind es ökonomisch begründete Kriterien oder Kriterien der Behandlungsqualität?

Wer soll diese Kriterien bestimmen und überprüfen?

Sind es die Krankenkassen oder der Bund zusammen mit den Leistungserbringern, Patientenorganisationen und Krankenkassen?