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Einschluss der Migrantinnen in die Sozialversicherungen

04.5043 · Fragestunde. Frage · 2004-03-03

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Zahlreiche Migrantinnen sind in Privathaushalten beschäftigt, besorgen dort die Hausarbeit oder arbeiten als Tagesmütter. Ihre Tätigkeit erfüllt die Kriterien nicht, die gemäss dem Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer zur Erlangung einer Arbeitsbewilligung erfüllt sein müssen. Darum sind sie gezwungen, schwarz zu arbeiten, obschon ihre Arbeit einem grossen Bedürfnis entspricht.

Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass man diese Frauen wenigstens in die Sozialversicherungen einschliessen sollte?

Wenn ja: Was schlägt er vor, um dies zu realisieren? Wäre er bereit, das System der "Chèques-service" nach dem Beispiel des Kantons Wallis zu propagieren.