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04.5099 · Fragestunde. Frage · 2004-06-07

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Wie aus den Medien zu entnehmen war, prüft der Bundesrat eine Teilverlegung des Strafvollzuges ins Ausland.

Trifft es zu, dass der Bundesrat departementsintern einen Auftrag zur vertieften Abklärung erteilt hat?

Wer führt die Gefängnisse?

Welche rechtlichen Normen und Standards gelten?

Was passiert bei einer politisch instabilen Lage im "Gastland" nach Verletzung von Menschenrechten?

Werden die Kantone in die Meinungsbildung über den Strafvollzug im Ausland frühzeitig einbezogen?