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04.5211 · Fragestunde. Frage · 2004-10-04

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Das Stimmvolk hat die Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (EOG) angenommen. Weil die Mutterschaftsversicherung im Kanton Genf umfassendere Leistungen beinhaltet, möchte ich dem Bundesrat folgende Frage stellen:

Können die Kantone auf der Grundlage von Artikel 16h EOG ihre Mutterschafts- oder Adoptionsentschädigungen beibehalten oder ausweiten, sodass Beiträge und Leistungen je nach Kanton verschieden sind?

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