04.5211 · Fragestunde. Frage · 2004-10-04
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Das Stimmvolk hat die Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (EOG) angenommen. Weil die Mutterschaftsversicherung im Kanton Genf umfassendere Leistungen beinhaltet, möchte ich dem Bundesrat folgende Frage stellen:
Können die Kantone auf der Grundlage von Artikel 16h EOG ihre Mutterschafts- oder Adoptionsentschädigungen beibehalten oder ausweiten, sodass Beiträge und Leistungen je nach Kanton verschieden sind?