05.3077 · Motion · 2005-03-15
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Das Büro wird beauftragt, dafür besorgt zu sein, dass die Motionen spätestens ein Jahr nach Beantwortung durch den Bundesrat ins Sessionsprogramm aufgenommen und behandelt werden.
Begründung
Im Moment dauert es viel zu lange, bis die Motionen nach Einreichung und Behandlung durch den Bundesrat vor die Räte kommen. Um die Rechte des Parlaments gegenüber der Verwaltung zu stärken, ist es dringend nötig, dass die Motionen innerhalb angemessener Frist vom Parlament behandelt werden. Dies verhindert auch, dass Motionen abgeschrieben werden müssen und anschliessend wieder neu eingereicht werden. Durch die Verminderung von wiederholt eingereichten Vorstössen nimmt die Gesamtzahl der Vorstösse und dadurch der Aufwand für die Verwaltung ab. Die Motion ist folglich im Interesse aller Beteiligten und leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der parlamentarischen Rechte.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Das Büro beantragt die Ablehnung der Motion.