05.5074 · Fragestunde. Frage · 2005-03-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Beantwortung der Motion UREK-N 03.3572, "Vermeidung von Russpartikeln bei Dieselmotoren", zeigt erhebliche Abweichungen zur Antwort auf meine Motion 04.3035, "Aufschub der Russpartikelfilterpflicht auf Baumaschinen".
Die Abweichungen sind so gross, dass der Bundesrat sogar das Gegenteil schreibt wie zu meiner Motion. Offenbar ist der Bundesrat nun doch bereit, auf eine entsprechende EU-Gesetzgebung zu warten. Wörtlich: "Der Bundesrat kommt deshalb zum Schluss, dass ein Alleingang der Schweiz zur Einführung der Massnahme 'Pflicht' mit ihren internationalen Wirtschaftsverpflichtungen nicht vereinbar wäre."
Ich bitte den Bundesrat, den Wandel in der Beurteilung der Partikelfiltereinführung zu erläutern und die Einwände der EU wie auch der WTO zu erklären.
Ist der Bundesrat bereit, für die Filterpflicht auf Baumaschinen die gleichen Schlüsse zu ziehen wie in seiner Beantwortung der Motion UREK-N?