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05.5135 · Fragestunde. Frage · 2005-06-13

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

In seiner Weisung vom 19. Dezember 2002 schreibt das BSV, dass die Krankenversicherer aufgrund von Artikel 4 KVG verpflichtet sind, "auch 'sans-papiers' wie alle anderen versicherungspflichtigen Personen in die Krankenversicherung aufzunehmen".

Informationen zeigen jedoch, dass diese Weisung in vielen Kantonen in der Praxis nicht vollzogen wird und dass die Pflegekosten von unversicherten "sans-papiers" von den Kantonen bezahlt werden müssen. Viele "sans-papiers" verzichten ausserdem häufig auf ärztliche Hilfe, weil sie nicht versichert sind; damit wird ihnen auch ein Grundrecht vorenthalten.

Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, damit diese Weisung, die die Rechtslage ausführlich darlegt, endlich gesamtschweizerisch in die Praxis umgesetzt wird?

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