06.3510 · Motion · 2006-10-04
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat soll für Drohneneinsätze klare gesetzliche Grundlagen vorlegen. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass das Datenmaterial bei zivilen Einsätzen ausschliesslich zivilen Behörden zur Verfügung steht. Ebenso muss die Gewaltentrennung zwischen Polizei und Armee gewährleistet sein.
Begründung
Im neuen Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme will der Bundesrat Drohnen nicht nur militärisch nutzen. Vielmehr sollen schon bald auch die Polizei und das Grenzwachtkorps auf die Dienste des Aufklärungsflugzeugs Drohne für zivile Zwecke zurückgreifen können, so zum Beispiel für Grenzkontrollen, bei Gewaltverbrechen, Demonstrationen oder 2008 an der Fussball-Europameisterschaft. Es ist deshalb dringend eine klare gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Drohnen bei zivilen Einsätzen zu schaffen, die sicherstellt, dass die gesammelten Daten bei zivilen Einsätzen ausschliesslich zivilen Behörden zugänglich sind. Mit den entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen können Drohnen eine wertvolle Ergänzung zu den zivilen Einsatzmitteln der Polizei sein. Sie sollen aber sehr gezielt nur für ganz bestimmte Ereignisse genutzt werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.