06.3822 · Interpellation · 2006-12-20
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Offenbar besteht die neue Geschäftsleitung des Eidgenössischen Personalamtes (EPA) aus lauter Deutschschweizer Männern. Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
1. Wie erklärt er, dass die Geschäftsleitung des EPA, eines Amtes, das mit gutem Beispiel vorangehen sollte, aus lauter Deutschschweizer Männern besteht?
2. Ist er nicht auch der Ansicht, dass der Bund namentlich im Bereich des Diversity Management mit gutem Beispiel vorangehen sollte?
3. Wurden die Stellen für die EPA-Geschäftsleitung ausgeschrieben?
4. Welche Kriterien gelten beim Bund für die Wahl in ein solches Gremium?
Stellungnahme des Bundesrates
Das Eidgenössische Personalamt (EPA) wird im Rahmen der Verwaltungsreform REF 2005-2007 neu ausgerichtet. Das Amt wird sich in Zukunft als Organ für die strategische Steuerung im Bereich Personal positionieren. Verschiedene operative Aufgaben werden künftig nicht mehr vom EPA, sondern von den Departementen wahrgenommen.
Die Geschäftsleitung des Bundesamtes wurde für die Übergangsphase neu zusammengesetzt. Bei dieser Gelegenheit wurde auch eine Frau in die Geschäftsleitung gewählt. Die Stelle wurde nicht ausgeschrieben.
Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe b der Bundespersonalverordnung hält fest, dass Stellen, die in den Verwaltungseinheiten intern besetzt werden, von der Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung ausgenommen sind.
Unter den Entscheidungsträgerinnen und -trägern beschränkt sich die Westschweizer Vertretung jedoch nicht auf die Geschäftsleitungsmitglieder des Amtes; sie umfasst auch andere leitende Funktionen. Die Stelle des Koordinators des Diversity Management (Mehrsprachigkeit, Chancengleichheit von Frauen und Männern usw.) ist gegenwärtig mit einem Westschweizer besetzt.
Der Bundesrat erachtet das Gelingen der umfassenden inhaltlichen und organisatorischen Neuausrichtung des EPA als wichtige Voraussetzung, um die personalpolitischen Ziele zu erreichen.
Zu diesen Zielsetzungen gehört auch die Förderung der Mehrsprachigkeit und der Chancengleichheit von Frauen und Männern. Was die Chancengleichheit betrifft, erarbeitet das EPA gegenwärtig ein Umsetzungshandbuch, welches den Verwaltungseinheiten zur Verfügung gestellt werden soll.
Antwort des Bundesrates.