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06.5044 · Fragestunde. Frage · 2006-03-20

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Gehört nach Meinung des Bundesrates die aktive Beteiligung von Journalisten am politischen Geschehen durch Sammeln von Unterschriften bei den Parlamentarierinnen und Parlamentariern innerhalb des Bundeshauses zur zulässigen Tätigkeit als akkreditierte Bundeshausjournalisten?

Stellungnahme des Bundesrates

Nein. Die Akkreditierungsverordnung deckt eine solche Tätigkeit nicht ab. Sie bezieht sich ausschliesslich auf die Berichterstattung aus dem Bundeshaus. Es liegt im Zuständigkeitsbereich der Bundesversammlung zu entscheiden, ob diese Unterschriftensammlung im Parlamentsgebäude gegen das Hausrecht verstösst. Der Bundesrat verweist auf Artikel 69 des Parlamentsgesetzes, welcher die Einhaltung des Hausrechtes im Parlamentsgebäude den Ratspräsidenten und der Verwaltungsdelegation überträgt.

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