06.5156 · Fragestunde. Frage · 2006-09-25
Bundeskanzlei
Erledigt
Wortlaut
Im Abstimmungsbüchlein des Bundesrates zur Abstimmung vom 24. September 2006 steht bezüglich der Erteilung einer vorläufigen Aufnahme:"Die neue Härtefallregelung ermöglicht es den Kantonen, einer gut integrierten Person .... eine Aufenthaltsbewilligung .... zu erteilen."Die Kantone werden diesbezüglich nur Empfehlungen an das Bundesamt für Migration abgeben können, die jedoch nicht berücksichtigt werden müssen. Dies wird im Abstimmungsbüchlein zu wenig präzisiert.Räumt der Bundesrat ein, dass die Schweizer Bürgerinnen und Bürger in diesem Punkt fehlinformiert wurden?