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06.5221 · Fragestunde. Frage · 2006-12-11

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Ab dem 1. Januar 2007 wird der neue Lohnausweis in den meisten Kantonen angewendet werden. Damit stellen sich konkrete Fragen des Übergangsrechtes bei den direkten Steuern und insbesondere auch bei der AHV.

Für den Bereich der direkten Steuern hat die Schweizerische Steuerkonferenz am 10. Juni 2005 eine Regelung betreffend den Übergang zum neuen Lohnausweis erlassen, welche den kantonalen Steuerverwaltungen eine vernünftige Anwendung der neuen Bestimmungen erlaubt. Für den Bereich der AHV sind mir keine solche Regelungen bekannt.

Wie wird die AHV mit den Bestimmungen zum neuen Lohnausweis umgehen?

Kann davon ausgegangen werden, dass die AHV in etwa die Regelung für die direkten Steuern übernimmt?

Neuer Lohnausweis. Übergangsregelung bei Steuern und AHV | Lexipedia | Lexipedia