07.472 · Parlamentarische Initiative · 2007-10-04
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) ist Artikel 42a wie folgt zu ändern:
1. Jede versicherte Person erhält für die Dauer ihrer Unterstellung unter die obligatorische Krankenpflegeversicherung eine digitale Identität.
2. Diese digitale Identität kann als Benutzeridentifikation für die Rechnungsstellung der Leistungen nach diesem Gesetz sowie für die medizinischen Zwecke verwendet werden. Sie dient dem Zugang zu den entsprechenden E-Health-Systemen. Die Systeme halten den Zugriff auf Daten fest und melden der betroffenen Person Unregelmässigkeiten.
3. Der Bundesrat regelt nach Anhörung der interessierten Kreise die anzuwendenden technischen Standards.
4. Die Gesundheitsdaten sowie weitere persönliche Daten können im E-Health-System abgelegt werden. Die E-Health-Nutzung wird über Anreizsysteme für alle Beteiligten gefördert.
Begründung
Der Bundesrat hat im Juli 2007 die E-Health-Strategie für die Jahre 2007 bis 2015 genehmigt. Hauptziel ist die Einführung eines elektronischen Patientendossiers. Mit der Umsetzung der E-Health-Strategie und insbesondere mit dem elektronischen Patientendossier sollen nicht nur die administrative Effizienz erhöht und Kosten eingespart werden, sondern auch die medizinische Ergebnis- und Prozessqualität sowie das Wissensmanagement verbessert werden.
Als sinnvoller nächster Schritt auf dem Weg zum elektronischen Patientendossier soll nun jeder versicherten Person eine digitale Identität zugewiesen werden, die dem sicheren Zugang zu den entsprechenden E-Health-Systemen dient. Die digitale Identität ist die Grundvoraussetzung für eine sichere und eindeutige Abwicklung von Transaktionen zwischen Versicherten und Leistungserbringern.
Weiter sollen finanzielle Anreize für die Anwendung von E-Health-relevanten Leistungen durch Patienten und Leistungserbringer im Rahmen des KVG im Sinne eines Innovationsbonus ermöglicht werden. Damit kann der Umsetzung der E-Health-Strategie zusätzliche Unterstützung gegeben werden.