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Parlamentarisches Instrumentarium zu den strategischen Zielen der verselbständigten Einheiten

07.494 · Parlamentarische Initiative · 2007-09-07

Finanzdepartement

Erledigt

Ausgangslage

Im Corporate-Governance-Bericht vom 13. September 2006 legte der Bundesrat anhand von 28 Leitsätzen dar, wie er seine verselbstständigten Organisationen und Unternehmungen steuert und kontrolliert. Die Frage, wie das Parlament seine Oberaufsichtsfunktion wahrnehmen soll, wurde im Bericht offen gelassen. Mit der vorliegenden Parlamentarischen Initiative sollen diese Lücke geschlossen und die Instrumente für eine wirkungsvolle Oberaufsicht geschaffen werden. Die drei Kernelemente der Initiative sind:

- die gesetzliche Verankerung der Steuerung über strategische Ziele: indem der Bundesrat im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 21. März 1997 verpflichtet wird, alle verselbstständigten Einheiten über strategische Ziele zu steuern, wird der Anknüpfungspunkt der parlamentarischen Oberaufsicht festgelegt;

- die Regelung der Mitwirkung des Parlaments beim Erlass strategischer Ziele: im Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung soll festgehalten werden, dass das Parlament dem Bundesrat Aufträge erteilen kann, strategische Ziele festzulegen oder zu ändern;

- die Vereinheitlichung der Berichterstattung über sämtliche ausgelagerten Einheiten des Bundes: diese ebenfalls im Parlamentsgesetz zu verankernde Berichterstattung stellt die Grundlage für die Wahrnehmung der Oberaufsichtsrolle des Parlaments dar.

Gleichzeitig werden mit der vorliegenden Initiative vier weitere kleinere Rechtsänderungen beantragt, um bestehende Lücken hinsichtlich der Verankerung der strategischen Ziele bzw. der Berichterstattung bei den Unternehmen RUAG und Skyguide sowie beim Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) zu schliessen und den Zugang des Bundesrats zu den Prüfberichten der Finanzkontrolle einheitlich zu regeln. (Quelle: Bericht der Finanzkommission des Nationalrates)

Wortlaut

Die Finanzkommission des Nationalrates beschliesst unter Vorbehalt der Zustimmung der Finanzkommission des Ständerates, der Bundesversammlung einen Entlassentwurf zu unterbreiten, um den Einfluss des Parlamentes bei der Festlegung der strategischen Ziele der verselbständigten Einheiten des Bundes zur verstärken. Die Gesetzgebung soll dabei so geändert werden, dass die Bundesversammlung dem Bundesrat mittels eines parlamentarischen Vorstosses den Auftrag erteilen kann, ein strategisches Ziel einer verselbständigten Einheit festzulegen oder zu ändern. Der Bundesrat kann von diesem Auftrag abweichen, er hat dies aber zu begründen.

Verhandlungen

In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Nationalrat mit 191 zu 0 Stimmen und im Ständerat mit 39 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.