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07.498 · Parlamentarische Initiative · 2007-12-21

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Zur Erhöhung der häuslichen und öffentlichen Sicherheit wird das aktuelle Recht so geändert, dass die Feuerwaffen der Angehörigen der Armee ausserhalb der Militärdienstleistungen in gesicherten Räumen der Armee aufbewahrt werden und Angehörigen der Armee beim Ausscheiden aus der Armee keine Feuerwaffen überlassen werden.

Für lizenzierte, aktive Sportschützen sind Ausnahmen vorzusehen. Alle anderen schiessen das obligatorische Programm und das Feldschiessen mit unpersönlichen Leihwaffen, die ihnen die anerkannten Schiessvereine auf dem Schiessplatz zur Verfügung stellen.

Begründung

Es gibt keinen sicherheitspolitischen Sinn mehr für die Aufbewahrung der Armeewaffe zu Hause. Dagegen stellt diese Handhabung ein sicherheitspolitisches Problem dar; immer wieder werden Menschen durch Armeewaffen getötet.

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