07.5357 · Fragestunde. Frage · 2007-12-10
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Gemäss Gentechnikgesetz dürfen Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Organismen Mensch, Tier und Umwelt nicht gefährden.
Wieso hat das Bundesamt für Umwelt die geplanten Freisetzungsversuche in Pully und Zürich bewilligt und den Forschern so erlaubt, eine Etappe, nämlich die des Versuches im geschlossenen System, zu überspringen?