08.056 · Geschäft des Bundesrates · 2008-07-02
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Zusammenfassung
Botschaft vom 2. Juli 2008 über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Bern, Obwalden, Schaffhausen, Aargau und Genf
Verhandlungen
Die Genfer Verfassung legt in einem neuen Stromversorgungsartikel für die Stromversorgung ein Staatsmonopol fest, welches durch die Industriellen Betriebe ausgeübt wird. Das Stromversorgungsgesetz sieht jedoch die Öffnung des Strommarktes ab 2009 für Grosskunden vor. Aus diesem Grund hatte der Bundesrat in seinem Entwurf eine befristete Gewährleistung bis zum 31. Dezember 2008 vorgesehen. Abweichend davon beschloss der Ständerat dem Antrag der Kommission zu folgen und den Stromversorgungsartikel in der Genfer Verfassung teilweise zu gewährleisten. Nach Meinung des Ständerates kann die Verfassungsbestimmung nach wie vor angewandt werden, bis der Strommarkt zu einem späteren, heute noch nicht definitiv feststehenden Zeitpunkt auch für Gewerbe und Haushalte geöffnet wird. So soll der Artikel 158 Absatz 2 im Grundsatz gelten, für Grosskonsumenten im Sinne von Artikel 6 Absatz 2 des StromVG allerdings nur bis zum 31. Dezember 2008.
Die Verfassungsänderungen der Kantone Bern, Schaffhausen, Aargau und Obwalden wurden diskussionslos gutgeheissen.
Der Nationalrat stimmte den Beschlüssen des Ständerates diskussionslos zu.