08.325 · Standesinitiative · 2008-11-12
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Neuenburg folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird aufgefordert, die Änderungen in der Gesetzgebung auszuarbeiten, die für eine allfällige direkte Quellenbesteuerung natürlicher Personen erforderlich sind.