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08.325 · Standesinitiative · 2008-11-12

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Neuenburg folgende Standesinitiative ein:

Die Bundesversammlung wird aufgefordert, die Änderungen in der Gesetzgebung auszuarbeiten, die für eine allfällige direkte Quellenbesteuerung natürlicher Personen erforderlich sind.