08.427 · Parlamentarische Initiative · 2008-03-20
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Das Parlamentsgesetz ist wie folgt zu ändern:
Art. 47
Abs. 1
Die Beratungen der Kommissionen sind öffentlich. Die Kommissionsprotokolle sind zu veröffentlichen.
...
Begründung
Da der Nationalrat nicht bereit ist, Verletzungen betreffend Wahrung des Kommissionsgeheimnisses zu sanktionieren, hat er das Kommissionsgeheimnis faktisch abgeschafft. Die vom Nationalrat geschaffenen Fakten sollen im Gesetz nachvollzogen werden.
Sofern technisch möglich, sollen die Tonaufnahmen der Kommissionssitzungen auf dem Internet veröffentlicht werden.