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08.5042 · Fragestunde. Frage · 2008-03-10

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die An- und Abflugverfahren am Flughafen Zürich sind sehr komplex. In einer internen Sicherheitsbeurteilung der Aerocontrol wird insbesondere der Ostanflug kritisiert. Mit dem ILS-Anflug auf die Piste 28 stossen die Fluglotsen an ihre Kapazitätsgrenze:

1. Sind ILS-Anflüge auf die Piste 28 aufgrund der topografischen und geografischen Gegebenheiten sowie der An- und Abflüge aus und nach Osten tatsächlich verantwortbar?

2. Müssten die ILS-Anflüge auf die Piste 28 bis zum Abschluss der Aerocontrol-Berichtsprüfung durch das Bazl nicht eingestellt werden?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Vor der Inbetriebnahme eines neuen Verfahrens haben der Flughafen und die Flugsicherung eine Sicherheitsüberprüfung durchzuführen und diese dem Bazl zur Genehmigung einzureichen. Diese Sicherheitsüberprüfung muss den Nachweis erbringen, dass das Verfahren den nationalen und international geltenden Sicherheitsregelungen entspricht. Dies war auch bei der Inbetriebnahme des ILS auf der Piste 28 in Zürich der Fall. Das Bazl kam nach eingehender Prüfung der Sicherheitsnachweise zum Schluss, dass der Anflug die geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllt; dies auch unter den gegebenen geografischen und topografischen Gegebenheiten.

2. Aufgrund einer ersten Prüfung des Berichtes kommt das Bazl zum Schluss, dass keine Sicherheitsaspekte vorgebracht werden, welche nicht bereits in der vor der Inbetriebnahme durchgeführten umfassenden Sicherheitsüberprüfung berücksichtigt worden wären. Eine Einstellung der ILS-28-Anflüge gestützt auf den Bericht der Aerocontrol ist nicht angezeigt. Dennoch wird das Bazl den Bericht noch eingehender analysieren.