08.5106 · Fragestunde. Frage · 2008-06-02
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Warum erachtete sich der Bundesrat überhaupt als zuständig zur Aktenvernichtung?
Er griff damit in ein bei der Bundesanwaltschaft hängiges Verfahren ein. Auch die Ermächtigungskompetenz gibt ihm keine Verfahrensherrschaft und keine Kompetenz bezüglich der darin befindlichen Akten.
Geht der Bundesrat nicht auch davon aus, dadurch auf krasse Weise das Prinzip der Gewaltenteilung verletzt zu haben?