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08.5174 · Fragestunde. Frage · 2008-06-09

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Anspruch auf Vergütung von invaliditätsbedingten Dienstleistungskosten ist in der Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln geregelt. Seitens der Gehörlosen wird die unterschiedliche Abgeltung von Dienstleistungen beanstandet. Kosten für technische Hilfsmittel, wie z. B. für das sehr teure Cochlea-Implantat, werden vollumfänglich durch die IV übernommen. Dagegen werden die relativ geringen Kosten für die Erlernung der Gebärdensprache abgelehnt.

Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um diese unterschiedliche Behandlung aufzuheben?

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