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08.5202 · Fragestunde. Frage · 2008-06-09

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

- Wie geht das Bundesamt für Migration (BFM) mit Asylgesuchen von Mädchen und Frauen um, denen in ihrem Heimatland Genitalverstümmelung droht?

- Gelten für das BFM auch die tatsächlichen Risiken in einem Staat, in dem diese Praxis von Gesetzes wegen zwar verboten ist, aber faktisch weiterbesteht, als Asylgrund?