08.5413 · Fragestunde. Frage · 2008-12-08
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Wieso ist der Bundesrat dermassen auf eine allfällige Notifizierung zur Nichtweiterführung der Personenfreizügigkeit vor dem 31. Mai 2009 fixiert, wenn doch auch eine Kündigung nach diesem Datum jederzeit aufgrund einer späteren Abstimmung möglich wäre?