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08.5415 · Fragestunde. Frage · 2008-12-08

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

- Ist dem Bundesrat bewusst, dass mangels Abrechnung von AHV-Beiträgen zahlreiche Engagements dadurch auch bei der Arbeitslosenversicherung nicht mehr zum versicherten Verdienst gezählt werden und nicht an die erforderliche Beitragszeit angerechnet werden können und dass dadurch die Sonderbestimmungen bei der Arbeitslosenversicherung, wonach die Beitragszeiten in Berufen mit häufig wechselnden und befristeten Engagements während der ersten 30 Tage doppelt gezählt werden (Art. 13 Abs. 4 Avig, Art. 8 und Art. 12a Aviv), durch die neue AHV-Verordnung wieder zunichte gemacht werden?

- Hat der Bundesrat vor, Massnahmen gegen diesen Missstand zu ergreifen?