09.5021 · Fragestunde. Frage · 2009-03-09
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Peter V. Kunz, Rechtsprofessor der Universität Bern, hat in einem Artikel in der "Basellandschaftlichen Zeitung" die Rechtsform der Auffanggesellschaft der Schweizerischen Nationalbank für "giftige" UBS-Titel mit Sitz in Bern anstelle der Cayman Islands nicht nur als ungeeignet, sondern als schlichtweg "illegal" bezeichnet.
- Kann der Bundesrat diese rechtliche Beurteilung nachvollziehen?
- Teilt er sie?
Stellungnahme des Bundesrates
Die von der Nationalbank als Ersatz für die kritisierte Limited Partnership nach Cayman-Recht entwickelte Lösung auf der Grundlage der Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen ist von einem einzelnen Rechtswissenschafter kritisiert worden. Die Nationalbank hat sich mit dieser Kritik auseinandergesetzt und ist zum Schluss gekommen, dass kein einziger der kritisierten Punkte stichhaltig ist. Der Bundesrat teilt diese Auffassung.