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09.5069 · Fragestunde. Frage · 2009-03-09

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Zugang zu spezialärztlichen und stationären Leistungen soll mit Ausnahme von Notfällen nur noch über Grundversorger möglich sein. Jeder Versicherte kontaktiert bei Krankheit einen frei wählbaren Arzt, der bereit ist, sich an der ambulanten Grundversorgung zu beteiligen.

- Kann dieses Gatekeeper-Modell, das sich im Ausland (z. B. in den Niederlanden) seit Jahren bewährt hat sowie rasch umsetzbar und praxistauglich ist, in die laufende KVG-Revision einbezogen werden?

- Kann der Bundesrat die mit diesem Modell gewonnenen internationalen Erkenntnisse bezüglich Qualität der medizinischen Versorgung wie günstigerer Kostenentwicklung im Gesundheitswesen bestätigen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.

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