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09.5093 · Fragestunde. Frage · 2009-03-16

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Das einzige Familienmitglied, das einem elfjährigen Waisenjungen aus der Dominikanischen Republik noch bleibt, ist seine Tante. Die Schweizer Staatsbürgerin lebt in Genf und ist bereit, dem Jungen in der Schweiz ein Zuhause zu schenken. Doch das BFM ist da anderer Meinung.

Ist es wirklich sinnvoll, dass vorab alle Möglichkeiten der Unterbringung des Kindes im Herkunftsland überprüft werden müssen, bevor das Kind in der Schweiz aufgenommen wird, während die gesetzliche Vormundin dem Kind ab sofort deutlich bessere Lebensbedingungen bieten könnte?