09.5598 · Fragestunde. Frage · 2009-12-07
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die Verordnung enthält keinerlei Bestimmung zu den Überprüfungen des Konsumentenschutzes und der Lauterkeit im Handelsverkehr, die das BAG vor jedem Entscheid zu Importen nach dem Cassis-de-Dijon-Prinzip zunächst durchzuführen hätte. Gemäss dem Gesetz, das wir beschlossen haben, gibt es überwiegende öffentliche Interessen zu beachten.
Wie will der Bundesrat die wirksame Umsetzung der Überprüfungen durch das BAG gewährleisten?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.