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10.1036 · Anfrage · 2010-03-19

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Gemäss Geschäft 11/10/001 der Geschäftsliste des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats muss ein Teilscram näher untersucht werden.

Fragen an den Bundesrat:

1. Wann ist diese Abschaltung erfolgt?

2. Was war der Auslöser, und wie war der Ablauf?

3. Was muss genauer untersucht werden?

4. Warum wurde die Panne nicht publiziert bzw. welcher Kategorie der Störfallmeldungen wurde sie zugeordnet?

Stellungnahme des Bundesrates

Am Abend des 6. Januars 2010 führte im Kernkraftwerk Mühleberg eine Störung an der Turbinenregelung zur Abschaltung einer der beiden Turbinengruppen. Dabei wurde die Reaktorleistung automatisch reduziert.

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) wurde über das meldepflichtige Vorkommnis von der Betreiberin am 7. Januar 2010 fristgerecht gemäss Richtlinie Ensi-B03 benachrichtigt. Am 4. Februar 2010 reichte die Betreiberin dem Ensi ebenfalls fristgerecht den dazugehörenden Ereignis- und Folgemassnahmenbericht ein, den das Ensi im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit prüft. Darüber hinaus besteht kein weiterer Untersuchungsbedarf.

Das Vorkommnis erfüllt die Kriterien für die Veröffentlichung auf der Internetseite des Ensi nicht. Es wird jedoch - wie alle meldepflichtigen Vorkommnisse - im Aufsichtsbericht des Ensi veröffentlicht.

Das Vorkommnis ist von geringer Sicherheitsrelevanz und wurde im Januar 2010 provisorisch der Stufe 0 der internationalen Ereignisskala (Ines) zugeordnet. Diese Einstufung dürfte nach den noch laufenden detaillierten Abklärungen voraussichtlich definitiv bestätigt werden.

Antwort des Bundesrates.