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10.5106 · Fragestunde. Frage · 2010-03-15

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

1. Hat sich der Bundesrat schon einmal im Detail mit der Art und Weise der Ausübung der Regulierungstätigkeit durch die verschiedenen Abteilungen der Finma befasst und geprüft, ob die Ausübung von deren Tätigkeit immer in Einklang mit den anwendbaren verwaltungsrechtlichen Grundsätzen stattfindet?

2. Könnte er sich bereiterklären, eine solche Prüfung vorzunehmen, oder ist er der Ansicht, dass diese Untersuchung gemäss Artikel 21 Absatz 4 Finmag durch die eidgenössischen Räte geführt werden sollte?